green panther 2023

Wett­be­werbs­prin­zip

Der Green Panther ist der Lan­des­preis für krea­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on der nach dem Wett­be­werbs­prin­zip, aus­schließ­lich für Auf­trags­ar­bei­ten (aus­ge­nom­men Kate­go­rie “Young Crea­ti­ves”), ver­ge­ben wird. Die Jurie­rung erfolgt in einem zwei­stu­fi­gen Ver­fah­ren. Eigen­wer­bung von Krea­tiv­un­ter­neh­men ist nicht erlaubt und gelangt nicht zur Bewer­tung. „Inhouse-Agen­tu­ren“ mit einer auf­rech­ten Gewer­be­be­rech­ti­gung, deren Auf­trag­ge­ber weder direkt noch indi­rekt Mehr­heits­ei­gen­tü­mer des ein­rei­chen­den Unter­neh­mens ist, können Arbei­ten einreichen.

Teil­nah­me

Ein­ge­reicht werden dürfen Arbei­ten, bei denen der/die Auftragnehmer/in ODER der/die Auftraggeber/in ihren Stand­ort in der Stei­er­mark haben. Die Arbei­ten müssen zwi­schen dem 1. Juni 2021 und 31. Mai 2023 ERSTMALS ver­öf­fent­licht worden sein, im Rahmen der Kate­go­rie Young Crea­ti­ves ent­stan­den sein.

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind

  • in allen Kate­go­rien Mit­glie­der der Fach­grup­pe Werbung & Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on mit Aus­nah­me der Kate­go­rie Werbefotografie.
  • in der Kate­go­rie Wer­be­fo­to­gra­fie Berufs­fo­to­gra­fIn­nen mit Stand­ort in der Stei­er­mark (unter Nennung des Urhebers).
  • in der Kate­go­rie Motion Pic­tures auch Mit­glie­der der Fach­ver­tre­tung der Film- und Musik­wirt­schaft der WKO Steiermark.
  • in der Kate­go­rie “Young Crea­ti­ves” aktive Stu­die­ren­de sowie Absolvent:innen von stei­ri­schen Fach­hoch­schu­len oder Uni­ver­si­tä­ten (bei Vorlage einer Inskriptionsbestätigung/Studiennachweis ist kein Gewer­be­schein nötig). Ebenso ein­rei­chen können Jungunternehmer:innen, die 2023 ihr 25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben (also nach dem 31. Dezem­ber 1997 geboren sind).
Kate­go­rien Charts (Ch)/
Muster (M)
Mit­glie­der der
FG WERBUNG
& MARKTKOMMUNIKATION
Mit­glie­der der
LANDESINNUNG
BERUFSFOTOGRAFEN
Mit­glie­der der
stei­ri­schen FV FILM- &
MUSIKWIRTSCHAFT
Aktiv Stu­die­ren­de, Jungunternehmer:innen
unter 25 Jahre
Cor­po­ra­te Design mind. 2 Ch

Cor­po­ra­te Publishing mind. 2 Ch +1 M

Direct Mar­ke­ting 2 M

Event mind. 2 Ch

Kam­pa­gne mind. 2 Ch

Motion Pic­tures KEINE

Online Kom­mu­ni­ka­ti­on mind. 2 Ch

Outside the Box mind. 2 Ch

Out of Home mind. 2 Ch

Ver­pa­ckung 2 M

Website KEINE

Wer­be­fo­to­gra­fie mind. 1 Ch +1 M

Young Crea­ti­ves mind. 1 Ch

Anmeldung/Einreichung

Anmel­dung und Ein­rei­chung erfol­gen über die Website einreichung.greenpanther.at. Arbei­ten können in maximal zwei Kate­go­rien ein­ge­reicht werden. Teile einer Kam­pa­gne können nicht gleich­zei­tig in ver­schie­de­nen Kate­go­rien ein­ge­reicht werden. In den Kate­go­rien Online Kom­mu­ni­ka­ti­on und Website ist keine Par­al­lel­ein­rei­chung möglich. Arbei­ten, die in der Kate­go­rie Kam­pa­gne Gold, Silber oder Bronze gewin­nen, können in den anderen Kate­go­rien keine wei­te­ren Preise erhal­ten. In der ersten Phase der Ein­rei­chung (Online-Jurie­rung) sind keine Charts erforderlich!

Ein­reich­schluss ist Don­ners­tag, 24. August 2023, 23:59 Uhr. 

Die Ein­rei­chun­gen müssen zu diesem Zeit­punkt voll­stän­dig abge­schlos­sen sein!

Das Anfüh­ren des Agen­tur­na­mens am Fact-Sheet ist nicht gestat­tet und kann einen Aus­schlie­ßungs­grund darstellen.

Zwei­stu­fi­ge Jury

Die Online-Jury bewer­tet mittels Online-Voting die ein­ge­reich­ten Projekt-Unter­la­gen (hoch­ge­la­de­ne Bilder, Fact-Sheets) und nomi­niert je Kate­go­rie fünf Arbei­ten. Die Online-Jury besteht aus ca. 50 unab­hän­gi­gen Expert:innen.

Die Offline-Jury besteht aus maximal 15 unab­hän­gi­gen Experten:innen und ermit­telt auf­grund der vor­lie­gen­den Charts und Fact-Sheets in einer ein­tä­gi­gen Jury­sit­zung die Gewinner:innen (Gold, Silber und Bronze) und wei­te­ren Plat­zie­run­gen je Kate­go­rie aus den nomi­nier­ten Arbeiten.

Die Jury behält sich das Recht vor, in Abspra­che mit dem Öster­rei­chi­schen Wer­be­rat, Ein­rei­chun­gen aus dem Bewerb zu nehmen, gegen die DOs und DON’Ts in der Werbung verstoßen.

Digi­ta­le Unterlagen 

Mit jeder Ein­rei­chung müssen die ent­spre­chen­den Bild‑, Video- oder Sound­da­tei­en digital über­mit­telt werden. Für die erste Phase der Online-Jurie­rung sind keine Charts erfor­der­lich! Jedoch muss die Anzahl der Charts, die im Falle einer Nomi­nie­rung benö­tigt werden, bereits bei der Ein­rei­chung aus­ge­wählt (Min­dest­an­zahl siehe jewei­li­ge Kate­go­rie) werden. Diese Angabe ist ver­bind­lich und kann im Nach­hin­ein nicht mehr ver­än­dert werden.

Fol­gen­de Datei­spe­zi­fi­ka­tio­nen (Daten­for­ma­te und Upload) sind zu beachten: 

Bild­da­tei­en

  • JPEG-Datei, 300 dpi, RGB oder CMYK (Quer­for­mat bevorzugt)
  • Größe: 4.960 x 3.500 Pixel bei 300 dpi (maximal), ent­spricht A3
  • Datei­grö­ße: ca. 3 MB

Audio­da­tei­en

  • WAV 48 khz oder 44.1 khz
  • AAC und MP3 (240 kBit/s oder höher)

Video­da­tei­en

  • in HD, 720p (1280 x 720 px) oder 1080p (1920 x 1080 px)
  • im Format .MOV am besten mit H264 Codierung
  • aber auch .MP4 oder .AVI sind willkommen

Daten­u­pload

  • Upload der Bild-Dateien im „Online-Ein­reich­pro­fil“ (maximal 5 Bilder möglich). Für Video- und Audio­da­tei­en fordern Sie bitte einen FTP-Zugang an: ftp@greenpanther.at

Analoge Unter­la­gen

Nach der Online-Jurie­rung werden die Charts an die nomi­nier­ten Einreicher:innen auf dem Postweg ver­schickt. Die Nomi­nees in den Kate­go­rien Direct Mar­ke­ting, Motion Pic­tures, Website und Ver­pa­ckung werden von der Nomi­nie­rung schrift­lich verständigt.

Die ana­lo­gen Ein­reich­un­ter­la­gen (Charts, Muster, Hand­outs, etc.) müssen bis spä­tes­tens Don­ners­tag, 19. Oktober 2023 bis 15.00 Uhr, voll­stän­dig ein­ge­langt sein.

Die Unter­la­gen können per Post, mittels Paket­dienst oder Boten­dienst über­mit­telt oder per­sön­lich abge­ge­ben werden.

Ein­reich­ort ist die Wer­be­agen­tur Morré, Lie­big­gas­se 20/1. Stock, 8010 Graz.
Die per­sön­li­che Abgabe von Unter­la­gen ist am Mitt­woch, 18. Oktober und Don­ners­tag, 19. Oktober 2023 jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr möglich.

Die ana­lo­gen Ein­reich­un­ter­la­gen werden bei der Ent­ge­gen­nah­me auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit kontrolliert.

Unter­la­gen-Rück­ga­be

Die Einreicher:innen können bei der Anmel­dung und Ein­rei­chung ihren Wunsch auf Rück­stel­lung der ana­lo­gen Unter­la­gen depo­nie­ren. Dies ist durch Selbst­ab­ho­lung oder mittels Boten­dienst bzw. Post­versand möglich. All­fäl­li­ge Versand- und Trans­port­kos­ten trägt der/die Einreicher/in. Für die Voll­stän­dig­keit bzw. den Zustand der Unter­la­gen nach der Jurie­rung wird keine Haftung übernommen.

Voll­stän­dig­keit

Zur Bewer­tung gelan­gen nur Arbei­ten, die frist­ge­recht bis spä­tes­tens Don­ners­tag, 24. August 2023, 23.59 Uhr, ange­mel­det, hoch­ge­la­den, abge­schlos­sen und für welche die Ein­reich­ge­büh­ren bis zum 4. Sep­tem­ber 2023 voll­stän­dig ein­be­zahlt wurden (Zah­lungs­ein­gang).

All­fäl­li­ge Abwei­chun­gen von den Ein­reich­be­din­gun­gen (ins­be­son­de­re unvoll­stän­di­ge Unter­la­gen oder Angaben) werden der Jury bekannt gegeben. Es liegt im Ermes­sen der Jury, bei Nicht­er­fül­lung der Ein­reich­be­din­gun­gen Arbei­ten aus der Wertung zu nehmen.

Urheber-/Nut­zungs­rech­te

Jede/r Einreicher/in bestä­tigt mit seiner/ihrer Einreichung

  • den über­wie­gen­den Teil der Krea­tiv­leis­tung für die ein­ge­reich­te Arbeit erbracht zu haben.
  • dass die ein­ge­reich­ten Arbei­ten zwi­schen 1. Juni 2021 und 31. Mai 2023 erst­mals ver­öf­fent­licht, ein­ge­setzt bzw. im Rahmen der Kate­go­rie Young Crea­ti­ves, erar­bei­tet wurden.
  • dass die Ein­reich­un­ter­la­gen öffent­lich aus­ge­stellt und durch die Fach­grup­pe Werbung & Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on der WKO Stei­er­mark und die Crea­ti­ve Indus­tries Styria GmbH unent­gelt­lich publi­ziert werden dürfen.
  • dass auch die ein­ge­reich­ten Bild­da­tei­en für Ver­öf­fent­li­chun­gen in Print & Web ver­wen­det werden dürfen.
  • dass im Zuge der Ein­rei­chung und deren Ver­öf­fent­li­chung keine Rechte Dritter ver­letzt werden.
  • dass auch der/die jewei­li­ge Auftraggeber/in sowie betei­lig­te Dienstleister/innen (Fotografen/innen, Grafik-Desi­gner/in­nen, Film- und Ton­stu­di­os etc.) mit der Ein­rei­chung und den damit ver­bun­de­nen Ver­öf­fent­li­chun­gen ein­ver­stan­den sind und falls erfor­der­lich, dem/der Ein­rei­che­rIn die erfor­der­li­chen Rechte gewährt bzw. Ein­wil­li­gung erteilt.

Storno

Jede Anmel­dung kann bis zum Ein­reich­schluss (Don­ners­tag, 24. August 2023) kos­ten­frei geän­dert bzw. schrift­lich stor­niert werden. Durch die Stor­nie­rung ent­fal­len alle Leis­tun­gen der Veranstalterin.