impressum
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz
Wirtschaftskammer Steiermark
Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
A‑8010 Graz, Körblergasse 111–113
Telefon: +43 316 601–795
Telefax: +43 316 601‑8981
E‑Mail: werbe@wkstmk.at
Vertretungsbefugte Organe
Obmann: Thomas Zenz
Geschäftsführerin: Mag. Hanna Lepuschütz
Kartenbüro Green Panther Gala 2019
Bei Fragen zu Ihrer Karten-Bestellung stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E‑Mail: office@greenpanther.at
Webdesign und Umsetzung
NOSUN® shaping brands
Organisationsbegleitung, Juryabwicklung und Einreichtool
Werbeagentur Morré, Inhaber Christoph Morré
Johann-Kamp-Platz 1, 8074 Raaba-Grambach
Eventkonzeption und Umsetzung 2019
K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré
Johann-Kamp-Platz 1, 8074 Raaba-Grambach
E‑Mail: office@eventmanagement.cc
Tätigkeitsbereich
Interessenvertretung sowie Information, Beratung und Unterstützung der Mitglieder als gesetzliche Interessenvertretung
Richtung der Website („Blattlinie“)
Förderung der Ziele des Tätigkeitsbereiches
Hinweise und Haftungsausschluss
Im Hinblick auf die technischen Eigenschaften des Internet kann keine Gewähr für die Authentizität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Es wird auch keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder den Betrieb der gegenständlichen Homepage und ihrer Inhalte übernommen.
Jede Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, unabhängig von deren Ursachen, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit der Daten und Informationen dieser Homepage erwachsen, wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Inhalt dieser Homepage ist urheberrechtlich geschützt. Die Informationen sind nur für die persönliche Verwendung bestimmt. Jede weitergehende Nutzung insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ohne Zustimmung der jeweiligen Organisation ist untersagt.
Soweit im Content personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf von Tickets und die Teilnahme am Green Panther. Veranstalterin ist die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der WKO Steiermark, Körblergasse 111–113, 8010 Graz. Durchgeführt wird die Veranstaltung von K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré, Johann-Kamp-Platz 1, 8074 Raaba-Grambach. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil – auch dann nicht, wenn diesen von der Veranstalterin nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Veranstalterin zur Geltung der Geschäftsbedingungen des Teilnehmers vor.
§ 2 Vertragsschluss
Der Verkauf von Eintrittskarten für den Green Panther wird – im Auftrag und auf Rechnung der Veranstalterin – über die von K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré zur Verfügung gestellte Onlineplattform bzw. Software abgewickelt. K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré ist lediglich als Betreiber eines Kartenbüros bzw. Vermittler zwischen der Veranstalterin und dem Kunden tätig. Der über die Onlineplattform oder Software von K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré geschlossene Kaufvertrag kommt somit immer unmittelbar zwischen dem Kartenkäufer und der Veranstalterin zustande. Das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss wird mit Absenden aller in der Eingabemaske notwendigen Daten wirksam und rechtlich bindend. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Daten korrekt anzugeben. Die Annahme erfolgt durch K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré im Name der Veranstalterin. Die Annahme geschieht durch die Zusendung einer automatisierten E‑Mail. Eine Buchung, respektive ein Ticketkauf, sowohl über das auf der Website implementierte Buchungssystem, als auch über E‑Mail Korrespondenz, ist verbindlich. Das nichterhalten der automatisierten E‑Mail entbindet den Käufer nicht von seinen Pflichten. Der Veranstalterin steht es frei, Ticketkäufe welche nicht über das elektronische Buchungsystem getätigt wurden ohne Begründung abzulehnen. Erfolgt ein Vertragsabschluss auf andere Weise als der elektronischen, gelten dafür die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei der Veranstaltung um Freizeitgestaltung handelt und der Kunde bei abgeschlossenen Ticketkäufen gemäß § 5c Absatz 4 Z 1 und 2 KSchG in Verbindung mit § 5f Zif. 7 KSchG kein Rücktrittsrecht hat.
§ 3 Zahlung, Storno und Weitergabe an Dritte
Der endgültige Preis wird innerhalb des auf der jeweiligen Rechnung vermerkten Zahlungszieles ohne Abzüge fällig. Die Veranstalterin behält sich das Recht, dem Teilnehmer den Zutritt zu den Veranstaltungen bei nichtbezahlter Rechnung zu verwehren. Bei Zahlungsverzug ist die Veranstalterin berechtigt, ohne Hinweis Verzugszinsen in der Höhe von 12% (in Worten: zwölf Prozent) über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Ein Storno, respektive eine Refundierung ist gem. § 2 nicht möglich. Eine Weitergabe des Tickets an Dritte ist möglich. Die im Zuge des Ticketkaufs eingegebenen Daten können digital bis zur gesetzten Frist geändert werden. Für eine spätere Änderung der Daten behält sich die Veranstalterin das Recht, Bearbeitungsgebühren in der Höhe von 10 Euro (in Worten: zehn Euro) pro zu änderndem Datensatz zu verrechnen. Eine Änderung bzw. ein Übertrag des Tickets am Tag der Veranstaltung ist nur nach gesonderter Rücksprache und schriftlicher Vereinbarung mit der Veranstalterin möglich. K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré behält sich das Recht, Ticketpreise individuell zu ändern und Kooperationspartnern oder ähnlichen Dritten andere als die offiziell kommunizierten Preise anzubieten.
§ 4 Haftung
Die Veranstalterin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz für Schadenersatz. Die Veranstalterin haftet überdies nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter oder erworbener Gegenstände und schließt eine Haftung für Personenschaden aus. Etwaiger entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.
§ 5 Verhalten auf der Veranstaltung
Sofern der Teilnehmer Zugang zur Veranstaltung nicht in Zusammenhang mit einem Partnervertrag der Veranstalterin oder K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré erhalten hat, so ist ihm ein unübliches aktives Werben für sich oder einen Dritten auf der Veranstaltung untersagt. Jedenfalls unüblich sind alle Werbeformen, welche die Veranstalterin entgeltlich seinen Partner ermöglicht, wie zum Beispiel das Betreiben eines Ausstellungstandes oder das Verteilen von Broschüren. Sollte gegen dieses Verhalten verstoßen werden, so ist die Veranstalterin berechtigt eine Konventionalstrafe in der Höhe 5.000 Euro (in Wortend: fünftausend Euro) zu verrechnen und den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall kein Kostenersatz zu. Weitere Schadenersatzansprüche der Veranstalterin bleiben hiervon unberührt.
Sollte sich der Teilnehmer auf der Veranstaltung ungebührlich, gesetzeswidrig oder für die Veranstalterin gar schädigend verhalten, so ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Dem Teilnehmer steht auch in diesem Fall kein Kostenersatz zu. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
§ 6 Urheberrechte
Eine unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung der von der Veranstalterin veröffentlichten Daten ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin erlaubt. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
§ 7 Änderungen
Die Veranstalterin behält sich Änderungen des Programmes, der Location und aller im mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehender, organisatorischer Agenden ausdrücklich, auch kurzfristig, vor.
§ 8 Ermäßigte Karten
Ermäßigte Karten – sofern von der Veranstalterin geplant – unterliegen den jeweiligen Bestimmungen und Auflagen. Im Zuge von Ermäßigungen können einzelne Dokumente zur Validierung der gewählten Ermäßigung (Ausweisdokumente oder Bestätigungen) durch das System gefordert werden die durch den einfachen Upload bei der Bestellung ergänzt werden können. Über eine Validierung wird der Käufer gesondert per Mail mittels einer Bestätigungs-Email informiert.
§ 9 Persönliche Daten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm elektronisch übermittelten personenbezogenen Daten (Titel, Vor- und Nachname, Unternehmen, UID-Nummer, Adresse, PLZ, Ort, Telefon, E‑Mail-Adresse) von K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré zum Zwecke der Vertragsabwicklung automationsunterstützt verarbeitet werden. K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré übernimmt die Verantwortung für alle vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten – im Bedarfsfall – von K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré an die jeweilige Veranstalterin übermittelt werden dürfen. Weiters stimmt der Kunde zu, dass die im Rahmen der Bestellung und der Bestellabwicklung bekanntgegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung sowie zu dokumentarischen Zwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Siehe Datenschutzerklärung.
§ 10 Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können, ist Graz. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen K & K Eventmanagement – Werbeagentur Daniela Neuhold-Morré, der Veranstalterin und den Käufer kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sollten diese Bedingungen in andere Sprachen übersetzt werden und Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung entstehen, so ist die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich.
Gendervermerk
Lediglich zur besseren Lesbarkeit werden in diesen AGBs teilweise auf das Nebeneinander von männlicher und weiblicher Schreibform verzichtet, jedoch werden ausnahmslos männliche und weibliche Personen gleichermaßen angesprochen.